Gutachten
Für Gewerbetreibende und selbstständige Angehörige der freien Berufe bedeutet die Erstellung eines Gutachtens oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele.
Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit leisten wir Hilfestellung
- in Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- in Schadenersatzangelegenheiten (Quantifizierung von Schadensfällen) sowie
- in Zusammenhang mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Darüber hinaus wirken wir bei allen Rechtsgutachten unserer Kooperationspartner mit.
- z.B. bei Strafgutachten, Unterhaltsgutachten, Gutachten für Gerichtsverfahren
Für die Gutachtertätigkeit obliegt uns – ebenso wie für den Beruf des Steuerberaters – die Pflicht der permanenten Fortbildung, um unseren Wissensstand aktuell zu halten. Darüber hinaus gehören besondere Vertrauenswürdigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit zu unseren Anforderungen.