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Praxisabgabe und Praxisübergabe

Praxisabgabe/Ruhestand

Die Praxisabgabe ist nicht nur ein zeitpunktbezogener Vorgang, es bedarf vielmehr einer langfristigen Planung. Die ersten Schritte sind gegebenfalls bereits einige Zeit vor der eigentlichen Übergabe an den Praxisnachfolger zu tun. Der Praxisnachfolger arbeitet dann eventuell als Mitgesellschafter oder Angestellter in Ihrer Praxis mit. Für beide Parteien oft ein Vorteil. Für Sie sind zu einem frühen Zeitpunkt bereits die Übergabekonditionen fixiert und der Nachfolger erwirtschaftet Gewinne (verbunden mit weniger zeitlichem Einsatz für den Abgeber). Für den Praxisübernehmer besteht Sicherheit hinsichtlich der Übernahmemodalitäten und des Patientenüberganges.

Die Praxisabgabe bedarf eines steuerlichen wie auch juristischen Konzepts das wir Ihnen (zusammen mit unseren rechtlichen Kooperationspartnern) erstellen. Ihr „Gewinn“ spiegelt sich im finanziellen Erfolg wieder. Der realisierte Wert aus der Praxisabgabe kann ein Baustein Ihrer Altersvorsorge sein, deshalb zahlt sich hier eine professionelle Beratung aus. Wir gestalten mit Ihnen zusammen diesen Schritt in den wohlverdienten Ruhestand.

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