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Rechtsberatung

Zwischen Steuerrecht und dem Handelsrecht, dem Umwandlungsrecht oder dem bürgerlichen Recht bestehen Wechselwirkungen. Diesbezüglich seien beispielsweise die Umwandlung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Kauf von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen oder die Unternehmensnachfolge erwähnt.

Als erfahrene Steuerkanzlei bieten wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand, die sowohl die Belange des Steuerrechts als auch jene der betreffenden anderen Rechtsgebiete berücksichtigen. Die meist interne Kommunikation zwischen Steuerberater und Rechtsanwalt erspart aufwendige Informationswege von Kanzlei zu Kanzlei sowie die übermäßige Honorierung mehrerer Berater für ein und dieselbe Problemstellung.

Neben dem Steuerrecht erledigen unsere Kooperationspartner für Sie folgende Rechtsgebiete

  • Handels-, Gesellschafts-, Unternehmensrecht
  • bürgerliches Recht
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht/Eherecht
  • Erbrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerstrafrecht
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