Seitenbereiche

Was sind außergewöhnliche Belastungen und wie werden sie berechnet?

Außergewöhnliche Belastungen können steuerlich abgesetzt werden. Sie können in der Arbeitnehmerveranlagung (der Steuererklärung) eingetragen werden, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Zudem müssen die Aufwendungen eine bestimmte zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen übersteigen. Bei bestimmten außergewöhnlichen Belastungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen zum Teil übernommen werden, kann ein Selbstbehalt errechnet und geltend gemacht werden, wie z. B. bei Krankheitskosten oder Kurkosten. Kein Selbstbehalt ist zu z. B. zu zahlen bei Mehrkosten aufgrund einer Behinderung. Die Kosten für ein Arbeitszimmer können unter Umständen Werbungskosten darstellen, aber keine außergewöhnlichen Belastungen.

Stand: 24.01.2017

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Über uns:
Unsere Kanzlei blickt auf eine über 75-jährige Geschichte zurück. Tradition und Innovation sind bei uns kein Widerspruch, sondern verbinden sich zu einer Einheit. Als Steuerberatungskanzlei in Stuttgart bieten wir neben der klassischen Steuerberatung für Unternehmen spezielle Steuerberatung für Ärzte an. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.