Seitenbereiche

Weitere Entlastungen der Bürger aufgrund höherer Energiekosten

/steuernews_mandanten/

Energiepreispauschale

Zusätzlich zur Abschaffung der EEG-Umlage sollen alle Bürgerinnen und Bürger eine Energiepreispauschale von einmalig € 300,00 erhalten. Dies wurde neben weiteren Maßnahmen vom Koalitionsausschuss am 23.3.2022 beschlossen. Lohnsteuerpflichtige Erwerbstätige in den Steuerklassen 1 bis 5 sollen die Pauschale als Zuschuss zum Gehalt über ihre Lohnabrechnung erhalten. Die Pauschale unterliegt allerdings der Einkommensteuer. Selbstständigen soll die Pauschale als Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen zufließen.

Absenkung der Energiesteuer

Darüber hinaus will die Bundesregierung die Energiesteuern auf Kraftstoffe für drei Monate herabsenken. Gesenkt werden soll auf das europäische Mindestmaß. Die Bundesregierung will auch sicherstellen, dass die Absenkung die Verbraucher tatsächlich erreicht.

Transferzahlungen

Empfänger von Sozialleistungen erhalten neben der bereits beschlossenen Einmalzahlung von € 100,00 pro Person weitere € 100,00 dazu. Familien erhalten für jedes Kind einen Einmalbonus von € 100,00, der auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird.

Verbilligtes Nahverkehrsticket

Der Koalitionsausschuss hat sich außerdem darüber geeinigt, dass jeder für 90 Tage ein Ticket für € 9,00 zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erhalten kann.

Stand: 28. April 2022

Bild: ipopba - stock.adobe.com

Über uns:
Unsere Kanzlei blickt auf eine über 75-jährige Geschichte zurück. Tradition und Innovation sind bei uns kein Widerspruch, sondern verbinden sich zu einer Einheit. Als Steuerberatungskanzlei in Stuttgart bieten wir neben der klassischen Steuerberatung für Unternehmen spezielle Steuerberatung für Ärzte an. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Beck - Schick - Lauk Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.