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Praxisabgabe/Ruhestand Die Praxisabgabe ist nicht nur ein zeitpunkt bezogener Vorgang, es bedarf vielmehr einer langfristigen Planung. Die ersten Schritte sind gegebenfalls bereits einige Jahre vor der eigentlichen Übergabe an den Praxisnachfolger zu tun. Der Praxisnachfolger arbeitet dann bereits als Mitgesellschafter in Ihrer Praxis mit. Für beide Parteien ein unermeßlicher Vorteil, für Sie sind zu einem frühen Zeitpunkt bereits die Übergabekonditionen fixiert, für den Praxisübernehmer besteht Sicherheit hinsichtlich der Übernahmemodalitäten.  Die Praxisabgabe bedarf eines steuerlichen wie auch juristischen Konzepts das wir Ihnen erstellen. Ihr „Gewinn“ spiegtelt sich im finanziellen Erfolg wieder. Der realisierte Wert aus der Praxisabgabe ist eine Säule Ihrer Altersvorsorge, hier zahlt sich eine professionelle Beratung aus. Wir gestalten mit Ihnen zusammen diesen Schritt in den wohlverdienten Ruhestand.
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